Ein wichtiges Betätigungsfeld in unserem Unternehmen ist der Bereich des Brandschutzes, der aufgrund neuer Gesetzeslagen immer öfter vorgeschrieben wird. Mit zwei Brandschutzbeauftragten in unserem Team, und einem Brandschutzwart als Partner unseres Unternehmens, können wir alle, die in jeweiligen Bescheiden vorgeschriebenen Tätigkeiten, anbieten.
Somit können wir gewährleisten, dass alle Betreuungs- und Serviceleistungen, die in einem Gebäude anfallen in einer Hand sind und der einwandfreie Betrieb des Objektes ermöglicht wird.
Wir bieten für Objekte, Liegenschaften und Betriebe in jedem Fall die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten nach TRVB O 117 an.
Leistungsumfang
- Detaillierte Begehung und Erfassung des Gefahrenpotentials
- Ausführung des BSB nach rechtskräftigem Bescheid der Feuerpolizei
- Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung
- Auflegen und Führen eines Brandschutzbuches
- Die Begehung erfolgt mindestens einmal im Quartal bzw. je nach Bescheid erfolgt die Überprüfung lt. den gesetzlichen Intervallen. ( Eigenkontrolle)
- Komplette Begehung um die Einhaltung der Brandschutzordnung sicherzustellen
- Meldungen an die Hausverwaltung bezüglich periodischen Überprüfungen, sofern diese von Dritten, erledigt werden, lt. T RVB O 120, wie z.B. Überprüfung von Handfeuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Steigleitungen, Blitzschutzanlagen und dergleichen.
- Schriftliche Mitteilungen an die Hausverwaltung bzw. Auftraggeber jeweils zum Quartalsende, bei Gefahr in Verzug werden diese umgehenst gemeldet