Der Winterdienst wird von uns nur in Kombination mit der Auftragserteilung für die Unterhaltsreinigung des Objekts übernommen. Die Leistungen bestehen selbstverständlich aus Schneeräumung gemäß StVO § 93, das heißt von 6.00 bis 22.00 Uhr werden die von uns zu säubernden Flächen, von Schnee und Eis befreit und bestreut.
Meldungen an die Hausverwaltung über undichte Dachrinnen die zur Eisbildung auf den Wegen führen könnten gehören mit zu unserem Auftragsbereich sowie das zweimalige Streusplitt Einkehren im Frühjahr der beauftragten Saison.